Direktvermarktung in der Schweiz
In der Schweiz wird die Direktvermarktung durch das Einspeisevergütungssystem geregelt. Hier besteht eine Verpflichtung zur Direktvermarktung bei Betreibern von PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW, die bereits eine Einspeisevergütung nach bisherigem Recht erhalten. Anlagen ab 100 kW, die neu ins Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden, sind ebenfalls verpflichtet, ihren Strom direkt zu vermarkten.
Technische Anforderungen:
- Datenkommunikation: PV-Anlagen benötigen ein System zur Echtzeiterfassung der Stromproduktion.
- Fernsteuerbarkeit: Anlagen müssen die Möglichkeit bieten, die Einspeisung zu steuern und anzupassen.
- Prognosefähigkeit: Es werden präzise Prognosen zur Stromproduktion benötigt. Diese auf Wetterdaten und historischen Produktionsdaten basieren.
Direktvermarktung in Österreich
Österreich hat ein System zur Direktvermarktung, das durch das Ökostromgesetz geregelt wird. Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW sind verpflichtet, ihren Strom direkt zu vermarkten.
Technische Anforderungen:
- Smart-Metering: Anlagen müssen mit Smart-Metering-Technologie ausgestattet sein, um die Produktion präzise zu erfassen und zu überwachen.
- Kommunikationsfähigkeit: Die Anlagen müssen in der Lage sein, die Produktionsdaten zu erfassen und bei Bedarf zu übermitteln.
- Steuerbarkeit und Flexibilität: Anlagen müssen die Möglichkeit bieten, die Einspeisung zu steuern und anzupassen.
Direktvermarktung in Frankreich
In Frankreich wird die Direktvermarktung durch das Gesetz über die Energiewende für „Loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte“ geregelt. Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW sind verpflichtet, ihren Strom direkt zu vermarkten.
Technische Anforderungen:
- Datenübertragung: PV-Anlagen sollen mit Systemen zur Überwachung ausgestattet sein, um die Stromproduktion kontinuierlich zu erfassen und dem Direktvermarkter zur Verfügung zu stellen.
- Fernsteuerbarkeit: Damit bei Bedarf die Einspeisung ins Netz reguliert und an die Netzbedürfnisse angepasst werden kann.
- Prognosefähigkeit: Betreiber müssen präzise Prognosen zur Stromproduktion liefern, basierend auf Wetterdaten und historischen Produktionsdaten.
Direktvermarktung in Spanien
Spanien hat ein fortschrittliches System zur Direktvermarktung, das durch das Königliche Dekret 413/2014 und das Gesetz 24/2013 über den Elektrizitätssektor geregelt wird. Anlagenbetreiber können ihren Strom direkt am Markt verkaufen und erhalten eine Marktprämie, die den Unterschied zwischen dem Marktpreis und einem vorab festgelegten Preis ausgleicht.
Technische Anforderungen:
- Mess- und Überwachungssysteme: Voraussetzung ist, dass die PV-Anlagen mit fortschrittlichen Mess- und Überwachungssystemen ausgestattet sind.
- Anschluss an das Kommunikationsnetz: Anlagen müssen an das Kommunikationsnetz angebunden sein, um eine Übermittelung der Daten zu gewährleisten.
- Flexibilität und Steuerbarkeit: Anlagen sollen eine flexible Steuerbarkeit der Einspeisung bieten, um den Anforderungen des Netzbetreibers gerecht zu werden.
Direktvermarktung in Italien
In Italien wird die Direktvermarktung durch das Gesetzesdekret 387/2003 und das Ministerialdekret vom 6. Juli 2012 geregelt. PV-Anlagenbetreiber können am Regelenergiemarkt teilnehmen und ihren Strom direkt vermarkten.
Technische Anforderungen:
- Überwachung und Steuerung: Die Anlagen müssen Systeme zur Überwachung und Steuerung der Stromproduktion integrieren.
- Datenkommunikation: Es ist erforderlich, dass die Anlagen die Produktionsdaten dem Direktvermarkter und Netzbetreiber bereitstellen.
- Lastmanagement: PV-Anlagen müssen die Fähigkeit besitzen, ihre Einspeisung dynamisch an die Netzanforderungen anzupassen.